Wirtschaftlichkeitsprüfung
Es kann jeder Ärztin und jedem Arzt passieren, dass von Seite der Krankenversicherungen die Honorarrechnungen für die Behandlung von Patienten in Frage gestellt werden.
Das ist überraschend, unangenehm und mit Aufwand verbunden.
ZüriMed will seinen Mitgliedern in dieser Situation Unterstützung bieten, damit sie nicht überreagieren, sondern sich situationsbedingt optimal verhalten können.
- Erste Antworten finden Sie unter den FAQ (häufige Fragen)
- Weitere Auskünfte gibt Ihnen Dr. med. Rainer Hurni, Vorstandsmitglied bei ZüriMed und AGZ und Tarifdelegierter der AGZ. Tel.: 044 405 46 46, E-Mail:
- Mitglieder eines Trustcenters können sich dort betreffend ihrem Praxisspiegel - im Vergleich mit ähnlichen Praxen im Kanton und in der Schweiz - beraten lassen. Viele Mitglieder von ZüriMed sind beim Trustcenter ZüriDoc.
Wir können den Mitgliedern des Trustcenters ZüriDoc helfen, den eigenen Praxisspiegel besser zu verstehen und zu nutzen. Im Praxisspiegel kann jede Praxis ihre Leistungen mit ähnlich gelagerten Praxen im Kanton und der Schweiz vergleichen. Genauere betriebswirtschaftliche Analysen können wir vermitteln.
Die Mitglieder von ZüriDoc können diese Leistungen auch direkt bei uns beziehen. Es bestehen Verträge mit ca. 700 Praxen im Kanton Zürich, für welche die Praxisleistungsdaten entgegen genommen und im jeweiligen Praxisspiegel aufbereitet werden.
Bei welchen Fragestellungen wir zusätzlich Hilfe anbieten könnten, müsste von Fall zu Fall entschieden werden, sobald eigentliche Fragestellungen auch vorliegen.
Kontdaktdaten:
Trustcenter ZüriDoc AG
Tösstalstrasse 234
8405 Winterthur
E-Mail:
Tel.: 044 856 23 42
www.zueridoc.ch
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Freundliche Grüsse
Ärzteverband der Bezirke Zürich und Dietikon (ZüriMed)
lic. iur. et M. A. Jürg Gasche Bühler
Geschäftsführer ZüriMed im Mandat
P.S. Diese Dienstleistung wurde durch ZüriMed, zusammen mit Spezialisten entwickelt. Später wurde sie von der AGZ übernommen und gepflegt. Die AGZ stellt ZüriMed die jeweils aktuellsten Daten zur Verfügung. Aktuell Version 1.2 vom 16.04.2021.
FAQ
Die FAQ und die Antworten darauf werden von Dr. Jürg B. Reust (www.jbreust.ch) in Kooperation mit Dr. med. Rainer Hurni (www.praxis-hurni.ch) zusammengestellt.
Einzelrechnungskontrolle
Unmittelbar bei Eingang der Rechnung. Üblicherweise rasche Kontaktaufnahme des Versicherers. Abwicklung meist unproblematisch (z.B. Rektifikat, Rückzahlung der bestrittenen Positionen). Bei Beanstandungen über mehrere Rechnungen und längerer Zeitraum handelt es sich um das sog. tarifcontrolling (s. Kapitel Tarifcontrolling).
Insbesondere formale Aspekte (z.B. Einhaltung von TARMED Limitationen, Abrechnung von nicht-pflichtigen Leistungen, Abrechnen von Leistungen ohne entsprechende Dignität, Einsatz von Medikamenten ausserhalb der SL-Indikation (Off-Label-Use), fehlende Kostengutsprachen).
Nein. Rückforderungen sind auch zu einem späteren Zeitpunkt (Wirtschaftlichkeitsverfahren nach Art. 56 Abs. 6 KVG oder tarifcontrolling Verfahren) möglich.
Der einzelne Versicherer. Die Versicherer können aber auch Dritte beauftragen.
Beim tarifcontrolling erfolgt die Beanstandung aufgrund mehrerer Rechnungen über einen längeren Zeitraum. Beim tarifcontrolling wird insbesondere die Positionsanwendung (überhöhte Anwendung einzelner Positionen gegenüber der Vergleichsgruppe) geprüft. Dazu aber grundsätzlich auch die gleichen Aspekte wie bei der Einzelrechnungsprüfung.
Verletzung der elektronisch hinterlegten TARMED Regeln, gesetzlichen Angaben zu Pflichtleistungen, etc.
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